The terms and conditions (AGB) of Collective Ltd liab Co.
Including «Collective Agency» and «Kurzbild»
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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Collective GmbH, handelnd unter der Marke Collective Agency und Kurzbild by Collective Agency (nachfolgend «Agentur»), und ihren Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»).
Sie bilden integrierenden Bestandteil sämtlicher Offerten, Auftragsbestätigungen, Verträge und sonstiger Vereinbarungen zwischen der Agentur und dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
2. Schriftform
Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen AGB sowie zu Offerten, Auftragsbestätigungen oder Verträgen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
3. Auftragsverhältnis
Die Parteien vereinbaren grundsätzlich ein Auftragsverhältnis gemäss Art. 394 ff. OR.
Die Agentur schuldet eine sorgfältige, fachgerechte und professionelle Leistungserbringung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder kommerziellen Erfolg. Insbesondere übernimmt die Agentur keine Garantie für Umsätze, Leads, Conversion-Raten, Reichweiten, Engagement-Raten, Suchmaschinenrankings, ROAS-Werte oder vergleichbare Leistungskennzahlen.
4. Treue- und Geheimhaltungspflicht
Die Agentur verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsvoll auszuführen.
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse sowie sämtliche nicht öffentlich zugänglichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
5. Urheberrecht
Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Immaterialgüterrechte an durch die Agentur geschaffenen Werken verbleiben grundsätzlich bei der Agentur.
Dies gilt insbesondere für: Konzepte, Strategien, Texte, Designs, Logos, Grafiken, Fotografien, Videos, Animationen, Websites, Kampagnen, Präsentationen, KI-generierte Inhalte, sonstige kreative Leistungen, et cetera.
Die Agentur ist berechtigt, ihre Urheberschaft in geeigneter Form zu kennzeichnen.
Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur dürfen Werke weder verändert, weiterbearbeitet noch ausserhalb des vereinbarten Nutzungszwecks verwendet werden.
6. Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte an den von der Agentur erstellten Arbeitsergebnissen gehen erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Rechnungen auf den Auftraggeber über.
Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein zeitlich und geografisch unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Vertragszweck.
Nicht übertragen werden insbesondere: Rohdaten, Projektdateien, Produktionsunterlagen, Schnittprojekte, Figma-Dateien, Adobe-Dateien, PSD-Dateien, After-Effects-Projekte, Prompt-Bibliotheken, interne Workflows, interne Dokumentationen, et cetera.
Jede Nutzung ausserhalb des vereinbarten Vertragszwecks bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur und kann zusätzlich vergütet werden.
7. Referenzrecht
Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber sowie die im Rahmen des Auftrags entstandenen Arbeiten als Referenz für Eigenwerbung zu verwenden.
Dies umfasst insbesondere die Nutzung auf: Websites, Social Media, Präsentationen, Pitches, Awards, Wettbewerben, Fachpublikationen, Case Studies, Marketingunterlagen, et cetera.
Vertrauliche Informationen des Auftraggebers bleiben hiervon selbstverständlich unberührt.
8. Einsatz von KI-Systemen
Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung künstliche Intelligenz, maschinelles Lernen sowie vergleichbare Technologien einzusetzen.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass durch KI generierte Inhalte unter Umständen nicht oder nur eingeschränkt urheberrechtlich geschützt sein können.
Die Agentur übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-generierte Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder urheberrechtlichen Schutz geniessen.
Die finale Prüfung und Freigabe sämtlicher Inhalte obliegt dem Auftraggeber.
9. Gewährleistung und Rechte Dritter
Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Weiterverwendungen von Werken, Marken, Designs, Bildern, Videos, Texten, Websites oder sonstigen Materialien Dritter darf die Agentur davon ausgehen, dass der Auftraggeber über die erforderlichen Rechte verfügt.
Der Auftraggeber stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung solcher Rechte entstehen.
10. Freigaben
Sämtliche Konzepte, Strategien, Texte, Designs, Kampagnen, Anzeigen, Videos und sonstigen Arbeitsergebnisse gelten als genehmigt, sobald sie vom Auftraggeber schriftlich freigegeben wurden.
Nach erfolgter Freigabe trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die rechtliche, markenrechtliche und inhaltliche Zulässigkeit der veröffentlichten Inhalte.
Die Agentur haftet nicht für Inhalte, welche vom Auftraggeber freigegeben wurden.
11. Model Release
Personen, die als Model, Schauspieler, Komparse oder in vergleichbarer Funktion im Rahmen eines Projekts auftreten, erklären sich mit der Nutzung der entstandenen Aufnahmen für den (mündlich) vereinbarten Zweck einverstanden.
Abweichende Nutzungsregelungen bedürfen einer separaten schriftlichen Vereinbarung.
12. Credit Card Services
Die Agentur kann auf Wunsch des Kunden Media-Budgets für Plattformen wie Meta, LinkedIn, Google, TikTok oder vergleichbare Anbieter vorfinanzieren und dem Auftraggeber weiterverrechnen.
Hierfür gelten folgende Monatliche Gebühr:
- ab CHF 2’000: 12 %
- ab CHF 5’000: 10 %
- ab CHF 10’000: 9 %
- ab CHF 15’000: 8 %
- ab CHF 20’000: 7 %
- ab CHF 25’000: 6 %
- ab CHF 30’000: 5 %
- ab CHF 40’000: 4 %
- ab CHF 60’000: 3 %
Sämtliche Gebühren verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
13. Änderungswünsche
Der Auftraggeber hat Anspruch auf angemessene Änderungswünsche im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs.
Übersteigen Änderungswünsche den in der Offerte vorgesehenen Umfang (Anzahl Feedbackrunden oder menge an definierten Stunden) oder verursachen zusätzlichen Aufwand, wird dieser nach den jeweils gültigen Ansätzen der Agentur verrechnet.
14. Reduktion oder Annullierung von Aufträgen
Bei pauschal vergüteten Projekten oder Projekten mit definierter Laufzeit reserviert die Agentur die erforderlichen Ressourcen. Eine Rückerstattung bereits vereinbarter Honorare ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Bei vorzeitiger Beendigung oder Reduktion eines Auftrags hat die Agentur Anspruch auf:
- Vergütung sämtlicher bis dahin erbrachter Leistungen
- Vergütung bereits eingegangener Verpflichtungen
- Ersatz von Fremdkosten
- Ersatz des entstandenen Schadens
Die Nutzungsrechte verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei der Agentur.
15. Drittleistungen und Fremdkosten
Media-Budgets, Produktionskosten, Reisekosten, Models, Sprecher, Fotografen, Stockmaterialien, Musiklizenzen, Softwarelizenzen, Druckkosten sowie sämtliche weiteren Fremdleistungen sind nicht Bestandteil des Agenturhonorars und werden zusätzlich verrechnet.
16. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar. Die Agentur ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Teilzahlungen zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt: Arbeiten auszusetzen, Kampagnen zu pausieren, Leistungen zurückzuhalten, Nutzungsrechte auszusetzen, Daten und Arbeitsergebnisse zurückzubehalten, bis sämtliche offenen Forderungen vollständig beglichen sind.
17. Kündigung laufender Mandate
Laufende Online-Marketing Mandate und Retainer-Verträge können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf Monatsende gekündigt werden, sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde (z.B. Jahresvertrag).
Bereits entstandene Aufwände sowie eingegangene Verpflichtungen bleiben geschuldet. Bei gegenseitiger Willensübereinkunft kann das Mandat auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aufgelöst werden. Dafür bedarf es der Schriftform.
18. Produktionen und Drehtage
Bei wetterabhängigen Produktionen spricht die Agentur eine Empfehlung hinsichtlich der Durchführbarkeit aus. Die finale Entscheidung liegt beim Auftraggeber. Absagen oder Verschiebungen geplanter Produktionstage müssen mindestens 72 Stunden vor Produktionsbeginn erfolgen. Andernfalls ist die Agentur berechtigt, bereits reservierte interne und externe Ressourcen vollständig in Rechnung zu stellen.
19. Output und Leistungsumfang
Die in der Offerte definierten Eckdaten eines Projekts, insbesondere Anzahl Inhalte, Laufzeiten, Formate, Sprachversionen, Anzahl Creatives, Seiten einer Website, Feedbackrunden oder sonstige Leistungsbestandteile, sind verbindlich. Zusätzliche Leistungen können Mehrkosten verursachen und werden separat verrechnet.
20. Rohdaten und Projektdateien
Sämtliche Arbeitsgrundlagen, Rohdaten, Projektdateien und Produktionsunterlagen verbleiben im Eigentum der Agentur.
Dies umfasst insbesondere: Rohmaterial, Footage, Schnittprojekte, Figma-Dateien, Adobe-Dateien, PSD-Dateien, After-Effects-Projekte, Prompt-Bibliotheken, KI-Workflows, interne Prozesse, Dokumentationen, et cetera.
Die Herausgabe erfolgt ausschliesslich aufgrund einer separaten schriftlichen Vereinbarung und kann zusätzlich vergütet werden. Die Agentur speichert Projektdaten in der Regel für mindestens zwei Jahre, übernimmt jedoch keine dauerhafte Archivierungspflicht.
21. Konkurrenzmandate
Die Agentur ist berechtigt, gleichzeitig für Wettbewerber des Auftraggebers tätig zu sein, sofern keine ausdrückliche schriftliche Exklusivitätsvereinbarung besteht.
22. Haftung
Die Agentur haftet ausschliesslich für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Soweit gesetzlich zulässig, wird jede weitergehende Haftung ausgeschlossen.
Insbesondere haftet die Agentur nicht für: indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Umsatzeinbussen, Datenverluste, Reputationsschäden, Produktionsausfälle, technische Ausfälle von Drittanbietern, Änderungen von Plattformen oder Algorithmen, et cetera.
Die maximale Haftung der Agentur ist auf die Summe der vom Auftraggeber während der letzten zwölf Monate bezahlten Honorare beschränkt.
23. Anwendbares Recht
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Auftraggeber unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.
Unter Ausschluss der Kollisionsnormen und internationaler Übereinkommen.
24. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Agentur ist Zürich, Schweiz.
25. Höhere Gewalt
Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen, Leistungsausfälle oder die Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen, soweit diese auf Ereignisse ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs zurückzuführen sind.
Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Krieg, Terrorismus, Cyberangriffe, Schäden durch Einbruchdiebstahl oder Raub, Stromausfälle, Ausfälle von Hosting- oder Cloud-Diensten, Telekommunikationsstörungen sowie technische Störungen oder Ausfälle von Plattformen und Drittanbietern.
Die Dauer der Leistungspflichten verlängert sich entsprechend der Dauer des Ereignisses höherer Gewalt.
26. Beizug von Dritten
Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Mitarbeitende, Freelancer, Subunternehmer oder sonstige Dritte beizuziehen. Die Agentur bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemässe Leistungserbringung verantwortlich.
27. Abnahmefiktion
Arbeitsergebnisse, Konzepte, Designs, Videos, Kampagnen, Websites, Strategien oder sonstige Leistungen gelten als genehmigt, sofern der Auftraggeber nicht innert 15 Werktagen nach Zustellung schriftlich und unter Angabe konkreter Mängel widerspricht. Mit Ablauf dieser Frist gelten die betreffenden Leistungen als vollständig abgenommen und genehmigt.
28. Elektronische Kommunikation
Die Parteien anerkennen E-Mail, Slack, Microsoft Teams, WhatsApp sowie vergleichbare elektronische Kommunikationsmittel als zulässige Kommunikationskanäle.
Freigaben, Weisungen, Änderungswünsche, Terminvereinbarungen und sonstige projektbezogene Mitteilungen, welche über solche Kommunikationsmittel erfolgen, gelten als verbindlich.
Die Parteien tragen die Verantwortung für die ordnungsgemässe Verwaltung und Sicherung ihrer Kommunikationskanäle.
29. Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) sowie allfällig anwendbarer ausländischer Datenschutzvorschriften.
Soweit erforderlich, werden die Parteien separate Vereinbarungen zur Auftragsbearbeitung oder Datenverarbeitung abschliessen.
30. Verjährung von Ansprüchen
Soweit gesetzlich zulässig, verjähren sämtliche Ansprüche des Auftraggebers gegenüber der Agentur innert zwölf Monaten ab Kenntnis des anspruchsbegründenden Sachverhalts.
Zwingende gesetzliche Verjährungsfristen bleiben vorbehalten.
31. Vertraulichkeit von Offerten und Konzepten
Offerten, Kalkulationen, Strategien, Konzepte, Präsentationen, Pitches sowie sämtliche im Rahmen der Vertragsanbahnung oder Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Unterlagen sind vertraulich zu behandeln.
Sie dürfen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Agentur weder ganz noch teilweise an Dritte weitergegeben, veröffentlicht oder für andere Zwecke verwendet werden.
32. Pitch- und Konzeptschutz
Sämtliche Ideen, Konzepte, Strategien, Kreativvorschläge, Präsentationen, Entwürfe und sonstige Vorleistungen der Agentur bleiben unabhängig von einer späteren Beauftragung geistiges Eigentum der Agentur.
Eine Nutzung, Umsetzung, Weitergabe oder Bearbeitung solcher Leistungen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur unzulässig.
Kommt keine Beauftragung zustande, verbleiben sämtliche Rechte ausschliesslich bei der Agentur.
33. Konten, Plattformen und technische Infrastruktur
Konten bei Drittplattformen wie Meta, Google, LinkedIn, TikTok oder vergleichbaren Anbietern verbleiben im Eigentum des Auftraggebers, sofern diese im Namen oder auf Rechnung des Auftraggebers eröffnet wurden.
Unabhängig davon verbleiben sämtliche durch die Agentur entwickelten Kampagnenstrukturen, Tracking-Konzepte, Reporting-Systeme, Dashboards, Automationen, Prozesse, Workflows, Templates, Prompt-Bibliotheken, Datenmodelle und sonstige Methoden im Eigentum der Agentur.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, besteht kein Anspruch auf Herausgabe solcher Systeme oder Strukturen.
34. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige und rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen.
35. Rangordnung
Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Vertragsbestandteilen gilt folgende Rangordnung. Die jeweils höherrangige Regelung geht der niederrangigen Regelung vor:
- Individuell unterzeichnete Verträge
- Schriftliche Auftragsbestätigungen
- Offerten
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen